Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.

Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.

Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?

Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.

Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.

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Kursdetails

Winterzeit = Suppenzeit

Online Anmeldung nicht freigeschaltet
Anmeldebeginn: 01.08.2026
Kursnr. 2623518
Beginn Fr., 20.11.2026, 16:30 - 21:15 Uhr
Dauer 1 Termin
Kursort vhs im Weiterbildungsforum Hamm
Gebühr 42,00 € / keine Ermäßigung
Gruppengröße max. 12 Personen

Kursbeschreibung

Gesund, wohltuend wärmend und lecker ist das Motto der Suppenküche. Farbenfrohe Suppen aus verschiedensten - hauptsächlich regionalen Zutaten - werden hier nebst Beilagen in geselliger Runde zubereitet.


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