Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.
Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.
Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?
Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.
Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.
Türkische Gerichte für ein offenes Buffet
| Kursnr. | 2613556 |
| Beginn | Sa., 07.02.2026, 14:00 - 18:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | vhs im Weiterbildungsforum Hamm |
| Gebühr | 46,00 € / keine Ermäßigung |
| Gruppengröße | max. 16 Personen |
Kursbeschreibung
Planen Sie ein festliches Buffet? Entdecken Sie die Vielfalt der türkischen Küche, von Vorspeisen über Hauptgerichte bis zu Beilagen und Fingerfood. Sie lernen, wie sich die Gerichte unkompliziert vorbereiten, anrichten und kombinieren lassen, sowie Hintergründe zur türkischen Esskultur und regionalen Besonderheiten. Gemeinsam bereiten Sie ein Buffet-Menü zu, das sowohl geschmacklich als auch optisch überzeugt.Anmeldeschluss: 04.02.2026
wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice:
E-Mail: vhs@stadt.hamm.de
Telefon: 02381 175600
Antje Schimmel
E-Mail: schimmel@stadt.hamm.de Telefon: 02381 17-5634
