Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.
Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.
Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?
Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.
Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.
Computerschreiben
| Kursnr. | 2615115 |
| Beginn | Mo., 23.02.2026, 18:00 - 19:30 Uhr |
| Dauer | 8 Termine |
| Kursort | Friedensschule |
| Gebühr | 85,00 € (Ermäßigung möglich) |
| Gruppengröße | max. 12 Personen |
Kursbeschreibung
Nur wenige schreiben mit allen zehn Fingern am PC. Dabei steigert das Zehnfingersystem die Tippgeschwindigkeit erheblich. Dieses Seminar lehrt das Zehnfingersystem und erhöht so die Schreibgeschwindigkeit. Am Kursende können Teilnehmer:innen auf Wunsch eine Prüfung ablegen, um ihre Schreibgeschwindigkeit zu bestätigen.Die Gruppe trifft sich am ersten Kursabend am Haupteingang der Friedensschule.
Teilnahmevoraussetzungen: geringe Grundkenntnisse im Umgang mit dem Computer

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E-Mail: vhs@stadt.hamm.de
Telefon: 02381 175600
Antje Schimmel
E-Mail: schimmel@stadt.hamm.de Telefon: 02381 17-5634
