Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.
Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.
Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?
Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.
Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.
Einführung in die arabische Sprache
| Kursnr. | 2614500 |
| Beginn | Mo., 16.02.2026, 18:00 - 19:30 Uhr |
| Dauer | 12 Termine |
| Kursort | vhs im Heinrich-von-Kleist-Forum |
| Gebühr | 75,00 € (Ermäßigung möglich) |
| Gruppengröße | max. 12 Personen |
Kursbeschreibung
Dieser Kurs bietet einen sanften Einstieg in die arabische Sprache und Schrift, sowie in die Kultur. Im Mittelpunkt steht die Kommunikation für erste Begegnungen: sich begrüßen und verabschieden, sich vorstellen, nach dem Namen und Befinden fragen. Sie lernen die arabischen Schriftzeichen kennen und üben, einzelne Wörter zu schreiben. Es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt.Kurse des Dozenten
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Telefon: 02381 175600
Katrin Pangert
E-Mail: Katrin.Pangert@Stadt.Hamm.de Telefon: 02381 17-5637
