Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.
Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.
Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?
Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.
Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.
Kompaktseminar - Italienisch für die Reise "viaggiare felici" II Italienisch A1
| Kursnr. | 2614354A |
| Beginn | Mi., 15.04.2026, 18:30 - 20:00 Uhr |
| Dauer | 7 Termine |
| Kursort | |
| Gebühr | 50,00 € (Ermäßigung möglich) |
| Gruppengröße | max. 15 Personen |
Kursbeschreibung
Dies ist ein Folgekurs zu Italienisch für die Reise IIn diesem Kurs werden typische Alltagssituationen behandelt und dabei steht die Kommunikation im Vordergrund. Grundlagen der Grammatik werden ebenfalls Kursbestandteil sein.
Dieser Kurs richtet sich an Teilnehmende mit geringen Vorkenntnissen auf dem Niveau A1 (GER).
Kurse der Dozentin
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Lena Müller
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