Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.
Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.
Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?
Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.
Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.
Qualifizierungsreihe für Integrationsräte - "Chancengerechtigkeit und Integration vor Ort. Die Politik in unserer Stadt mitgestalten"
| Kursnr. | 2611106 |
| Beginn | Sa., 14.02.2026, 09:00 - 16:30 Uhr |
| Dauer | 2 Termine |
| Kursort | vhs im Heinrich-von-Kleist-Forum |
| Gebühr | 0,00 € |
| Gruppengröße | max. 20 Personen |
Kursbeschreibung
Diese Qualifizierungsreihe umfasst zwei aufeinander abgestimmte Module, die Ihnen fundiertes Wissen sowie praxisorientierte Kompetenzen für Ihr Engagement im kommunalen Integrationsrat vermitteln. Inhaltliche Schwerpunkte bilden zentrale Fragen der Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen, der konkreten Integrationsgestaltung vor Ort sowie methodische Grundlagen zur wirkungsvollen kommunalpolitischen Teilhabe.Modul 1: Lebenswelt und Handlungsfeld Kommune (Basismodul 1)
Im ersten Modul erhalten Sie das praktische Handwerkszeug für Ihre Tätigkeit im Integrationsrat. Dazu gehören grundlegende Kenntnisse zu Ihren Rechten und Pflichten als Mitglied des Gremiums, Einblicke in die wesentlichen Bestimmungen der Geschäftsordnung sowie ein Überblick über die zentralen Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten des Integrationsrates.
Modul 2: Entwicklung von Zielen und deren Umsetzung (Aufbaumodul 2)
Das zweite Modul fokussiert die konzeptionelle Zielplanung. Sie erarbeiten gemeinsam strategische Zielsetzungen und definieren konkrete Arbeitsschwerpunkte für die zukünftige Arbeit des Integrationsrates. Dabei wird ein besonderer Wert auf die methodische Strukturierung und Umsetzbarkeit der erarbeiteten Ziele gelegt.
Die Qualifizierungsreihe ist ein gemeinsames Angebot des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW, der Landeszentrale für politische Bildung NRW sowie des Landesintegrationsrates NRW. Sie richtet sich an neu gewählte oder entsandte Mitglieder kommunaler Integrationsräte, die ihre Aufgaben kompetent, reflektiert und wirkungsorientiert wahrnehmen möchten.
vhs im Heinrich-von-Kleist-Forum
Platz der Deutschen Einheit 159065 Hamm
vhs im Heinrich-von-Kleist-Forum
Platz der Deutschen Einheit 159065 Hamm (Mitte)
Zu diesem Kurs sind keine Informationen über Dozenten verfügbar.
wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice:
E-Mail: vhs@stadt.hamm.de
Telefon: 02381 175600
