Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.
Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.
Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?
Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.
Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.
Grönland – einst und jetzt
| Kursnr. | 2611507 |
| Beginn | Mi., 15.04.2026, 18:30 - 20:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | vhs im Heinrich-von-Kleist-Forum |
| Gebühr | entgeltfrei |
| Gruppengröße | max. 60 Personen |
Kursbeschreibung
Grönland ist die größte Insel der Erde – kaum grün, dafür fast vollständig von Eis bedeckt und dünn besiedelt. In den Küstenregionen West- und Südgrönlands leben die Inuit, die zunehmend nach Unabhängigkeit streben und weder Teil der USA noch Dänemarks oder der EU sein möchten.Der Referent reiste von Island nach Ostgrönland und stellt die Region um Tasiilaq sowie das Leben der Menschen mit ihrer eigenen Kultur und Geschichte vor. Die Besucherinnen und Besucher erleben faszinierende Bilder aus dem Spätsommer und einer unberührten Natur mit eindrucksvollen Eisbergen, die meist zu Fuß oder per Boot erkundet wird.


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E-Mail: vhs@stadt.hamm.de
Telefon: 02381 175600
