Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.
Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.
Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?
Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.
Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.
Online: Niederländisch A1 für Teilnehmende mit ersten Kenntnissen
| Kursnr. | 2624546 |
| Beginn | Mi., 16.09.2026, 19:00 - 20:30 Uhr |
| Dauer | 14 Termine |
| Kursort | ONLINE |
| Gebühr | 88,00 € (Ermäßigung möglich) |
| Gruppengröße | max. 12 Personen |
Kursbeschreibung
In diesem Online-Kurs vertiefen Sie erste Sprachkenntnisse und erhalten Einblicke in Kultur und Alltag der Niederlande. Im Mittelpunkt stehen einfache Redewendungen und das Verstehen und Sprechen in typischen Alltagssituationen. Der Kurs richtet sich an Interessierte mit ersten Vorkenntnissen.
Lehrwerk: Goed idee! A1 - Hybride Ausgabe, ISBN 978-3-12-528506-4
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Telefon: 02381 175600
Katrin Pangert
E-Mail: Katrin.Pangert@Stadt.Hamm.de Telefon: 02381 17-5637
