Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.
Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.
Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?
Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.
Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.
Intensivwoche /Bildungsurlaub: Türkisch für den Beruf und Alltag für Fortgeschrittene
| Kursnr. | 2614592 |
| Beginn | Mi., 27.05.2026, 09:00 - 15:00 Uhr |
| Dauer | 5 x 7 |
| Kursort | vhs im Heinrich-von-Kleist-Forum |
| Gebühr | 250,00 € |
| Gruppengröße | max. 10 Personen |
Kursbeschreibung
Tauchen Sie eine Woche lang intensiv in die türkische Sprache ein und erleben Sie praxisnahes Lernen in einer freundlichen Gruppenatmosphäre. Gemeinsam erweitern wir Ihren Wortschatz, üben das freie Sprechen und trainieren Hör- und Kommunikationsverständnis in Alltagssituationen. Spielerische Übungen, Partnerarbeit und spannende Interaktionen sorgen für Abwechslung und nachhaltigen Lernerfolg. Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit der Sprache und erleben gleichzeitig die türkische Kultur hautnah. Die Teilnahme setzt etwa ein Semester Vorkenntnisse in Türkisch voraus.Der Kurs ist als Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) anerkannt. Eine Teilnahme ist aber auch ohne Bildungsurlaubsanspruch möglich.
wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice:
E-Mail: vhs@stadt.hamm.de
Telefon: 02381 175600
Katrin Pangert
E-Mail: Katrin.Pangert@Stadt.Hamm.de Telefon: 02381 17-5637
