Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.
Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.
Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?
Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.
Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.
Türkisch für den Urlaub – kompakt an einem Vormittag
| Kursnr. | 2614591 |
| Beginn | Sa., 20.06.2026, 10:00 - 13:15 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | vhs im Heinrich-von-Kleist-Forum |
| Gebühr | 15,00 € (Ermäßigung möglich) |
| Gruppengröße | max. 14 Personen |
Kursbeschreibung
Merhaba! An diesem kurzweiligen Vormittag lernen Sie die wichtigsten Wörter und Redewendungen für Ihren nächsten Türkeiurlaub – vom freundlichen „Guten Tag“ über ein herzliches „Danke“ bis hin zum Bestellen im Café. Sie üben kleine Dialoge, lernen typische Ausdrücke kennen und bekommen einen Einblick in die türkische Kultur und Gastfreundschaft.Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – einfach vorbeikommen, mitsprechen und Spaß haben!
Kurse der Dozentin
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Katrin Pangert
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