Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.
Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.
Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?
Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.
Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.
Vorankündigung: Schwedisch A1 - Bildungsurlaub
| Kursnr. | 2614581 |
| Beginn | Mo., 02.11.2026, 09:00 - 16:00 Uhr |
| Dauer | 5 x 8 |
| Kursort | vhs im Heinrich-von-Kleist-Forum |
| Gebühr | 220,00 € (Ermäßigung möglich) |
| Gruppengröße | max. 10 Personen |
Kursbeschreibung
Der Kurs bietet einen Einstieg in die schwedische Sprache in der kompakten Form des Bildungsurlaubs. In abwechslungsreichen und kurzweiligen Einheiten werden die Grundlagen in Aussprache, Wortschatz und Grammatik vermittelt. Der Kurs richtet sich an Anfänger, aber auch Quereinsteiger können für einen Neustart gerne mit dazukommen.Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub in NRW anerkannt. Anmeldungen sind ab sofort möglich.
wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice:
E-Mail: vhs@stadt.hamm.de
Telefon: 02381 175600
Katrin Pangert
E-Mail: Katrin.Pangert@Stadt.Hamm.de Telefon: 02381 17-5637
