Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.
Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.
Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?
Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.
Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.
Deutsch B1.2
| Kursnr. | 2614115 |
| Beginn | Mo., 04.05.2026, 08:45 - 12:00 Uhr |
| Dauer | 25 Termine |
| Kursort | vhs im Heinrich-von-Kleist-Forum |
| Gebühr | 170,00 € (Ermäßigung möglich) |
| Gruppengröße | max. 20 Personen |
Kursbeschreibung
Voraussetzung: mittlere VorkenntnisseIn diesem Kurs werden Sie, aufbauend auf Ihre bereits erworbenen Deutschkenntnisse, in den Wortschatz und die Grammatik auf B1-Niveau eingeführt. Sie trainieren das Hör- und Leseverständnis und üben das Schreiben und Sprechen. Ziel ist die aktive sprachliche Teilhabe an verschiedenen Alltagssituationen und die Bewältigung erster fachbezogener Gespräche im beruflichen Kontext (z. B. Bewerbungsgespräche) und die Vorbereitung auf die Prüfung: telc Deutsch A2-B1.).
Kurse der Dozentin
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Horst Streibhardt
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