Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.
Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.
Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?
Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.
Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.
Stark und Gesund – Resilienz und Wohlbefinden in der Arbeitswelt - Bildungsurlaub
| Kursnr. | 2613143 |
| Beginn | Mo., 04.05.2026, 08:30 - 14:15 Uhr |
| Dauer | 3 Termine |
| Kursort | vhs im Heinrich-von-Kleist-Forum |
| Gebühr | 147,00 € (Ermäßigung möglich) |
| Gruppengröße | max. 12 Personen |
Kursbeschreibung
In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie den Herausforderungen der modernen Arbeitswelt mit gestärkten Gesundheitsressourcen begegnen können. Dabei geht es um die Entwicklung einer selbstfürsorglichen Grundhaltung. Zudem erfahren Sie, wie Sie ein unterstützendes soziales Netzwerk aufbauen und pflegen können. Der Fokus liegt auch darauf, Ihre persönlichen Werte und Ziele aktiv zu verfolgen. Durch Selbstreflexion und Entspannungsübungen lernen Sie, alternative Handlungsweisen kennen und Stress abzubauen.Das Seminar basiert auf dem zertifizierten Gesundheitsprogramm "Salute", das von Prof. Dr. Gerd Kaluza, GKM Marburg, entwickelt wurde.
Die Seminarleiterin ist seit 2008 hierfür ausgebildete, zertifizierte aktive Kursleiterin.
Diese Bildungsveranstaltung ist nach §1 Abs. 1 und 2 und nach §9 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) in NRW anerkannt. Sie kann daher im Rahmen von Bildungsurlaub gebucht werden.

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Antje Schimmel
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