Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.
Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.
Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?
Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.
Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.
Al Andalus: Das maurische Spanien
| Kursnr. | 2611506 |
| Beginn | Do., 26.03.2026, 18:30 - 20:00 Uhr |
| Dauer | 1 Termin |
| Kursort | vhs im Heinrich-von-Kleist-Forum |
| Gebühr | 0,00 € |
| Gruppengröße | max. 60 Personen |
Kursbeschreibung
Im frühen Mittelalter eroberten die Mauren große Teile der iberischen Halbinsel und brachten eine hochentwickelte orientalische Kultur mit. Córdoba wurde zum Kalifat und zur glanzvollen Metropole von al Andalus, wo islamische, christliche und jüdische Einflüsse auf einzigartige Weise verschmolzen. Wissenschaft und Kunst erlebten eine Blütezeit. Erst 1492 endete diese Epoche mit der friedlichen Übergabe der Alhambra.Der Vortrag zeichnet acht Jahrhunderte maurischer Geschichte nach und führt zu den einstigen Hochburgen Córdoba, Sevilla, Granada und Málaga – Zeugnisse eines kulturellen Erbes, das Europa bis heute prägt.

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