Elisabeth Baumeister

Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.

Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.

Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?

Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.
Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.

Weitere Informationen erhalten Sie hier ...

Elisabeth Baumeister

Elisabeth Baumeister

Realschullehrerin, Fächer Englisch und Französisch 2. Staatsexamen 1980 seit 01.02.2016 im Ruhestand (eh. Realschule Bockum-Hövel) z.Zt. ehrenamtl. Deutschunterricht für Flüchtlinge (im Glunz-Dorf) Deutsch B2 Kurse HvK-F seit August 2016: vhs.schule, FOR-Abendlehrgang Englisch seit März 2017: Vorbereitung ZAP 10 Realschule Englisch (HvK-F) ab Oktober 2018: vhs.schule Intensivkurs 8 plus Englisch Interesse an Vorkursen in den Fächern Englisch und Deutsch

Kurse der Dozentin

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