Angelika Brinkmann

Arbeitnehmer:innen haben die Möglichkeit, sich - unter Fortzahlung des Gehaltes - von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildungen teilnehmen zu können. Die Regelungen dazu sind im "Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)" für NRW festgelegt.

Die vhs Hamm ist vom Land NRW anerkannt, entsprechende Weiterbildungen durchzuführen.

Wie wird der Antrag auf Bildungsurlaub gestellt?

Beim Arbeitgeber muss ein Antrag auf Freistellung eingereicht werden. Die dafür notwendigen Unterlagen werden bei der Anmeldung zum Seminar von der vhs ausgegeben. Der Antrag muss spätestens 6 Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber vorliegen. Der Arbeitgeber hat 3 Wochen Zeit für die Prüfung. Falls er die Freistellung ablehnt, muss er dies innerhalb dieser Frist mitteilen und eine begründete Ablehnung aussprechen.
Nach Genehmigung des Antrags steht der Teilnahme an der Fortbildung nichts mehr im Wege. Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie von der vhs eine Teilnahmebescheinigung, die an den Arbeitgeber weiterzuleiten ist.

Weitere Informationen erhalten Sie hier ...

Angelika Brinkmann

Angelika Brinkmann

Tätigkeit: Yoga-Lehrerin, Sporttherapeutin, Prävention und Reha-Sport

Profil: In entspannter Atmosphäre sollen sich die Teilnehmenden wohl fühlen und sicher sein, dass sie die Yogahaltungen ganz nach ihren Möglichkeiten erlernen und dabei individuell korrigiert werden. Ziel ist es, in den Haltungen Gelassenheit und Kraft zu spüren

Homepage: Seit 2009 Yoga-Lehrerin an der VHS Hamm

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